Der Umfang der von PBA geschuldete IntelliLink/Portophon-Dienstleistung ergibt sich aus nachfolgenden Leistungszusagen und bedingungen dieses Service-Leistungsscheins, aus dem Auftrag und der im Auftrag gewählten Vertragsart sowie im Übrigen aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen von PBA und der Betriebsanleitung bzw. Systemspezifikation.
1. Vertragsarten und Definitionen
(1) Vertragsarten:
| ILINK: | Jahres-Standard-Anwendergebühr für IntelliLink-Produkte | jeweils nur für bestimmte Modelle |
| SBOL: | Jahres-Standard-Anwendergebühr für kleine Modelle | |
| SMOL: | Jahres-Standard-Anwendergebühr für große Modelle | |
| PA2: | Prozentuale Abrufgebühr mit festgelegtem Mindestbetrag pro Abruf, monatliche Lastschrift. | |
| PAPP: | Feste Abrufgebühr pro Abruf, monatliche Lastschrift (nur für bestimmte Modelle). | |
| (2) Servicegeschäftszeiten: | Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage (Servicetage), je 8:00 - 16:00 Uhr. |
(1) Zugang zu den IntelliLink Internetstrukturen (gemäß Betriebsanleitung und Systemspezifikationen)
Bereitstellung des Download-Angebots von
| - Betriebssoftware: | UIC, unter Geltung der allgemeinen Lizenzbestimmungen von PBA; |
| - Entgeltstrukturen: | aktuelle Daten aller relevanten Versanddienste, inkl. Gebühren- oder Leistungsänderungen; |
| - Zusatzfunktionalitäten: | gemäß gesonderter Vereinbarung im Auftrag, z.B. Leistungs- und Gebührenvergleich aller Versanddienste / Vorschlag der preisgünstigsten Ver-sandmöglichkeit; Kostenstellenerfassung; zusätzliche Werbestempel und Slogans; Versandweg-verfolgung mittels Tracking-Code und Empfangsbestätigung, etc.; |
| Automatisierte Aktualisierung: | Entgeltstrukturen und neueste IntelliLink Bediensoftware, aktualisiert jeweils bei kundenseitigem Verbindungsaufbau über Modem und Internet zum IntelliLink-Server; |
| Automatisierte Aktualisierung: | Entgeltstrukturen und neueste IntelliLink Bediensoftware, aktualisiert jeweils bei kundenseitigem Verbindungsaufbau über Modem und Internet zum IntelliLink-Server; |
| Portophon-Schnittstelle: | Möglichkeit der Porto-Abbuchung (Wertvorgaben) vom Portophonkonto des Kunden bei PBA; ein Portoab-ruf über Modem ist an 7 Tagen und 24 Stunden in der Woche möglich |
| Bedienschrittautomatisierung: | Bis zu 10 häufig vorkommende Arbeiten sind programmierbar. |
(2) Telefonberatung während der Servicegeschäftszeiten
Telefonische Unterstützung in Fragen der sachgerechten Nutzung der Betriebssoftware und Fragen der Portovorgaben. Die Ruf.-Nr. / E-Mail-Adresse finden Sie im Internet unter: www.pitneybowes.at/Kundenservice/kundenservice-category.shtml
(3) Kommunikation mit der Österreichischen Post AG
Postrelevante, mit dem Service zusammenhängende Kommunikation wie z.B. Veranlassung der Einzüge abgerufener Wertvorgaben, Berichter-stattung, Einholen der Postgenehmigung, etc. und die Erfassung der entsprechenden Kundendaten übernimmt PBA.
3. Laufzeit des IntelliLink/Portophon-Service
Beginn: 10 Tage nach Absendung des Gerätes bei allen Vertragsarten.
Dauer: Unbefristet. Laufzeit der ersten Vertragsperiode (Mindestlaufzeit): 12 Monate.
Abmeldung: Die totale Außerbetriebnahme oder Stillegung des Frankiersystems kann nur mit dem Abmeldeformular der Österreichischen Post AG durch PBA erfolgen. Dafür entstehende Kosten werden von PBA separat berechnet
(1) Kundenseitige Obliegenheit: Modem-Bereitstellung mit entsprechendem analogen Telekommunikationsanschluss.
(2) Bei Neuanmeldung eines IntelliLink Systems bzw. Portophon-Frankierwerks: Genehmigung der Österreichischen Post AG für die Freistempe-lung nach deren Bedingungen; andernfalls wird die Vereinbarung über den IntelliLink/Portophon-Service hinfällig.
(3) Bei den Vertragsarten PA2 und PAPP: Ermächtigung zur Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren (Auftrag des Kunden an seine Bank, Lastschriften von PBA einzulösen), oder ersatzweise in Ausnahmefällen im Einzugsverfahren. Bei Widerruf der Ermächtigung zur Lastschrift ohne unverzügliche Neuerteilung, besteht die Möglichkeit zur Vertragsart SMOL zu wechseln. Für die Zeit, in der keine aktuell gültige Ermächti-gung zur Lastschrift vorliegt, sind die Leistungspflichten von PBA suspendiert.
Lastschriftbelege gelten als Rechnung; eine separate Rechnung kann aus Kostengründen nicht erstellt werden.
Hinweis: IntelliLink Systeme und Portophon-Frankierwerke können nur benutzt werden, wenn und solange an der Dienstleistung des Intelli-Link- und Portophon-Service teilgenommen wird sowie die Bedingungen dieses Services eingehalten werden.
5. SperrungVerzug mit der Anwender- und/oder Abrufgebühr oder - unter der Vertragsart PA2 oder PAPP - die Nichteinlösung einer Lastschrift oder die Nichterteilung bzw. der Widerruf der Ermächtigung zur Lastschrift, berechtigen PBA zur Sperrung des Zugriffs auf IntelliLink und/oder zur Sperrung weiterer Portoabrufe jeweils bis zum Ausgleich der Gebühren.
Stand: 1.3.2011